
Der Ablauf
Nach der Versorgung und den erforderlichen ärztlichen und behördlichen Schritten erfolgt die Einäscherung im Krematorium. Vor einer Einäscherung in Niedersachsen ist grundsätzlich eine zweite ärztliche Leichenschau erforderlich. Anschließend wird die Urne am vereinbarten Ort beigesetzt. Wir koordinieren die beteiligten Stellen und besprechen den zeitlichen Ablauf mit Ihnen.
Raum für die Abschiednahme
Eine Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder später mit der Urne stattfinden. Musik, eine Ansprache, Blumen und Erinnerungen lassen sich nach Ihren Wünschen einbeziehen.
Der Ort der Beisetzung
Je nach Angebot des jeweiligen Trägers kommen ein Urnengrab, ein Kolumbarium, ein Bestattungswald oder eine Seebestattung infrage. Die örtlichen Bestimmungen und die Wünsche des verstorbenen Menschen sind dabei maßgeblich.
Welche Kosten entstehen?
Wesentliche Bestandteile sind Bestatterleistungen, Sarg für die Einäscherung, Krematorium, Urne und die Gebühren des Beisetzungsortes. Hinzu kommen die gewünschten Leistungen für Trauerfeier und Gestaltung. Die Gesamtkosten hängen insbesondere vom Beisetzungsort und von den gewählten Leistungen ab.
Die konkreten Möglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Träger und den örtlichen Vorgaben. Informationen zum Bestattungsrecht in Niedersachsen.
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