Ein Trauerfall? Wir helfen Ihnen weiter.Im Trauerfall · 24 h05931 7254Rund um die Uhr erreichbarWas tun im Trauerfall?
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Orientierung & persönliche Hilfe

Was tun im Trauerfall?

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte zu ordnen, und besprechen mit Ihnen die Abholung und die weitere Organisation.

Für den ersten Anruf müssen noch nicht alle Unterlagen vorliegen.

Medizinischer Notfall? Wenn unklar ist, ob die Person verstorben ist, oder eine lebensbedrohliche Situation besteht, wählen Sie 112.

Die ersten drei Schritte.

01

Ärztliche Feststellung veranlassen

Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt für die Leichenschau. Im Krankenhaus oder Pflegeheim wenden Sie sich an das zuständige Personal.

02

Rufen Sie uns an

Unter 05931 7254 sind wir im Trauerfall rund um die Uhr erreichbar. Sagen Sie uns, wo sich Ihr Angehöriger befindet und wie wir Sie erreichen können.

03

Wir besprechen die weitere Hilfe

Wir stimmen die Abholung und Versorgung mit Ihnen und den beteiligten Stellen ab. Vorhandene Wünsche, die Bestattung und die Kosten besprechen wir anschließend in Ruhe.

Sie brauchen jetzt
keine fertigen Antworten.

Unterlagen fehlen? Die Bestattungsform ist noch offen? Das ist kein Grund, den ersten Anruf aufzuschieben. Wir gehen die Fragen gemeinsam mit Ihnen durch.

05931 7254 anrufen
Welche Angaben helfen beim ersten Anruf?
  • Name und aktueller Aufenthaltsort Ihres Angehörigen
  • Ihr Name und eine Telefonnummer für Rückfragen
  • Ob die ärztliche Feststellung bereits erfolgt ist
  • Ob ein Bestattungsvorsorgevertrag oder festgehaltene Wünsche bekannt sind

Wenn eine behördliche Untersuchung oder Freigabe erforderlich ist, stimmen wir die weitere Organisation mit den zuständigen Stellen ab.

Eine persönliche Abschiednahme können Sie ebenfalls mit uns besprechen. Wir klären, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen.

Unterlagen können
wir gemeinsam ordnen.

Für die Beurkundung werden bestimmte Nachweise benötigt. Welche das in Ihrem Fall sind, klären wir mit dem zuständigen Standesamt.

Unterlagen nach Familienstand anzeigen
Identität & Wohnsitz
Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person. Ein zusätzlicher Wohnsitznachweis kann je nach Fall erforderlich sein.
Ledig
Geburtsurkunde der verstorbenen Person. Das Standesamt kann je nach Einzelfall weitere Nachweise verlangen.
Verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde; das Familienstammbuch kann die benötigten Urkunden enthalten. Eine Geburtsurkunde kann zusätzlich erforderlich sein.
Geschieden
Urkunde über die letzte Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft. Die rechtskräftige Scheidung oder Aufhebung muss durch einen Vermerk in der Urkunde oder einen gesonderten Nachweis belegt sein.
Verwitwet
Urkunde über die letzte Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft. Der Tod des Partners kann durch einen entsprechenden Vermerk in der Urkunde oder durch eine zusätzliche Sterbeurkunde nachgewiesen werden.
Ärztliche Todesbescheinigung
Wird nach der Leichenschau ärztlich ausgestellt und für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt. Sie ist nicht mit der Sterbeurkunde des Standesamtes zu verwechseln.
Vorsorge & Versicherungen
Vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag, festgehaltene Bestattungswünsche sowie Unterlagen einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung helfen bei der weiteren Organisation.

Fehlende Urkunden können gegebenenfalls nachgefordert werden. Bei ausländischen Dokumenten können weitere Nachweise oder Übersetzungen erforderlich sein.

Die ärztliche Todesbescheinigung und die Sterbeurkunde sind unterschiedliche Dokumente: Die erste wird ärztlich ausgestellt; die zweite erhalten Sie vom Standesamt nach der Beurkundung.

Wer zeigt den Sterbefall beim Standesamt an?

Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist dafür grundsätzlich die Einrichtung verantwortlich. Bei einem Todesfall zu Hause klären wir mit Ihnen die Anzeige und die benötigten Nachweise.

Die Beurkundung erfolgt durch das Standesamt. Wir unterstützen bei den mit Ihnen vereinbarten Formalitäten und bei der Beschaffung der benötigten Sterbeurkunden.

Und wie geht es
danach weiter?

Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Wünsche, die Bestattungsform und das Angebot. Anschließend organisieren wir die vereinbarten Leistungen und Termine.

Den Ablauf bis zur Beisetzung kennenlernen
01

Erstberatung & Entscheidungen

Wir besprechen die Wünsche des verstorbenen Menschen, die Bestattungsform, den gewünschten Ort und den Kostenrahmen. Sie erhalten ein Angebot und erfahren, welche Entscheidungen als Nächstes anstehen.

02

Organisation & Vorbereitung

Wir stimmen Termine mit Friedhof, Krematorium und weiteren Beteiligten ab. Parallel klären wir die vereinbarten Formalitäten und bereiten Trauerfeier, Drucksachen, Anzeigen und Blumenschmuck mit Ihnen vor.

03

Trauerfeier & Beisetzung

Am vereinbarten Termin findet die Abschiednahme in dem Rahmen statt, den Sie mit uns geplant haben. Ob Feier und Beisetzung am selben Tag oder getrennt stattfinden, hängt von der Bestattungsform und den getroffenen Absprachen ab.

04

Die Zeit danach

Wir erläutern die Abrechnung der vereinbarten Leistungen und stehen Ihnen für offene organisatorische Fragen zur Verfügung. Welche weiteren Aufgaben etwa rund um Grabgestaltung, Versicherungen oder persönliche Verträge anstehen, lässt sich gemeinsam ordnen.

Die Termine richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Bestattungsform und den Absprachen mit den beteiligten Stellen. Wir klären mit Ihnen, wann Trauerfeier und Beisetzung stattfinden können.

Welche Wünsche können wir besprechen?

Eine bestehende Grabstätte, ein gewünschter Bestattungsort oder eine Vorsorgevereinbarung können den Ausgangspunkt bilden. Wir erklären Ihnen die örtlichen Möglichkeiten.

Für die Abschiednahme besprechen wir einen kirchlichen oder weltlichen Rahmen, Musik, Texte, Fotos und Erinnerungen. Auch Blumen, eine Todesanzeige und eine Kaffeetafel können wir mit Ihnen abstimmen.

Welche Leistungen notwendig sind und was Sie zusätzlich wünschen, erläutern wir anhand eines nachvollziehbaren Angebots.

Bestattungsarten kennenlernen

Weiterführende Informationen: Bundesportal: Todesbescheinigung · Sterbefallanzeige in Niedersachsen. Prüfstand: 13. Oktober 2026.

Wir sind für Sie da

Sprechen Sie mit uns.

Ob Sie unmittelbar Hilfe benötigen oder sich in Ruhe informieren möchten: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

05931 7254

Im Trauerfall telefonisch rund um die Uhr erreichbar.

Für aktuelle TrauerfälleRufen Sie uns gerne an – im Trauerfall sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
E-Mailinfo@bestattungen-lichterwelt.de
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