Ärztliche Feststellung veranlassen
Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt für die Leichenschau. Im Krankenhaus oder Pflegeheim wenden Sie sich an das zuständige Personal.
Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte zu ordnen, und besprechen mit Ihnen die Abholung und die weitere Organisation.
Für den ersten Anruf müssen noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt für die Leichenschau. Im Krankenhaus oder Pflegeheim wenden Sie sich an das zuständige Personal.
Unter 05931 7254 sind wir im Trauerfall rund um die Uhr erreichbar. Sagen Sie uns, wo sich Ihr Angehöriger befindet und wie wir Sie erreichen können.
Wir stimmen die Abholung und Versorgung mit Ihnen und den beteiligten Stellen ab. Vorhandene Wünsche, die Bestattung und die Kosten besprechen wir anschließend in Ruhe.
Unterlagen fehlen? Die Bestattungsform ist noch offen? Das ist kein Grund, den ersten Anruf aufzuschieben. Wir gehen die Fragen gemeinsam mit Ihnen durch.
Wenn eine behördliche Untersuchung oder Freigabe erforderlich ist, stimmen wir die weitere Organisation mit den zuständigen Stellen ab.
Eine persönliche Abschiednahme können Sie ebenfalls mit uns besprechen. Wir klären, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen.
Für die Beurkundung werden bestimmte Nachweise benötigt. Welche das in Ihrem Fall sind, klären wir mit dem zuständigen Standesamt.
Fehlende Urkunden können gegebenenfalls nachgefordert werden. Bei ausländischen Dokumenten können weitere Nachweise oder Übersetzungen erforderlich sein.
Die ärztliche Todesbescheinigung und die Sterbeurkunde sind unterschiedliche Dokumente: Die erste wird ärztlich ausgestellt; die zweite erhalten Sie vom Standesamt nach der Beurkundung.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist dafür grundsätzlich die Einrichtung verantwortlich. Bei einem Todesfall zu Hause klären wir mit Ihnen die Anzeige und die benötigten Nachweise.
Die Beurkundung erfolgt durch das Standesamt. Wir unterstützen bei den mit Ihnen vereinbarten Formalitäten und bei der Beschaffung der benötigten Sterbeurkunden.
Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Wünsche, die Bestattungsform und das Angebot. Anschließend organisieren wir die vereinbarten Leistungen und Termine.
Wir besprechen die Wünsche des verstorbenen Menschen, die Bestattungsform, den gewünschten Ort und den Kostenrahmen. Sie erhalten ein Angebot und erfahren, welche Entscheidungen als Nächstes anstehen.
Wir stimmen Termine mit Friedhof, Krematorium und weiteren Beteiligten ab. Parallel klären wir die vereinbarten Formalitäten und bereiten Trauerfeier, Drucksachen, Anzeigen und Blumenschmuck mit Ihnen vor.
Am vereinbarten Termin findet die Abschiednahme in dem Rahmen statt, den Sie mit uns geplant haben. Ob Feier und Beisetzung am selben Tag oder getrennt stattfinden, hängt von der Bestattungsform und den getroffenen Absprachen ab.
Wir erläutern die Abrechnung der vereinbarten Leistungen und stehen Ihnen für offene organisatorische Fragen zur Verfügung. Welche weiteren Aufgaben etwa rund um Grabgestaltung, Versicherungen oder persönliche Verträge anstehen, lässt sich gemeinsam ordnen.
Die Termine richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Bestattungsform und den Absprachen mit den beteiligten Stellen. Wir klären mit Ihnen, wann Trauerfeier und Beisetzung stattfinden können.
Eine bestehende Grabstätte, ein gewünschter Bestattungsort oder eine Vorsorgevereinbarung können den Ausgangspunkt bilden. Wir erklären Ihnen die örtlichen Möglichkeiten.
Für die Abschiednahme besprechen wir einen kirchlichen oder weltlichen Rahmen, Musik, Texte, Fotos und Erinnerungen. Auch Blumen, eine Todesanzeige und eine Kaffeetafel können wir mit Ihnen abstimmen.
Welche Leistungen notwendig sind und was Sie zusätzlich wünschen, erläutern wir anhand eines nachvollziehbaren Angebots.
Bestattungsarten kennenlernenWeiterführende Informationen: Bundesportal: Todesbescheinigung · Sterbefallanzeige in Niedersachsen. Prüfstand: 13. Oktober 2026.
Ob Sie unmittelbar Hilfe benötigen oder sich in Ruhe informieren möchten: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Im Trauerfall telefonisch rund um die Uhr erreichbar.