
Verfügbarkeit und Nutzungsrecht
Nicht jeder Friedhof bietet ein Kolumbarium an. Wir erkundigen uns nach verfügbaren Nischen, den Nutzungsbedingungen und der möglichen Belegung. Gestaltung und Beschriftung richten sich nach der Satzung des Trägers.
Der Abschied
Nach der Einäscherung kann die Trauerfeier mit der Urne stattfinden. Die Beisetzung erfolgt in der gewählten Nische. Welche Blumen oder Erinnerungszeichen zulässig sind, klären wir vorab.
Welche Kosten entstehen?
Zu den Bestatterleistungen, der Einäscherung und der Urne kommen die Gebühren für die Nutzung der Urnennische und die Beisetzung. Eine Verschlussplatte und Beschriftung können weitere Kosten verursachen. Wir unterscheiden diese Positionen nachvollziehbar.
Die konkreten Möglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Träger und den örtlichen Vorgaben. Informationen zum Bestattungsrecht in Niedersachsen.
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